Pflegetagebuch

Für die Begutachtung zum Pflegegrad in Deutschland – aufgebaut nach den sechs Modulen des Medizinischen Dienstes.

Ihre Einträge werden nur auf diesem Gerät gespeichert. Es wird nichts an uns übertragen.

Angaben zur pflegebedürftigen Person

Diese Angaben erscheinen oben auf dem Ausdruck. Alles ist freiwillig – Initialen genügen.

Falls schon bekannt
Tipp: Führen Sie das Tagebuch an allen Tagen, auch an guten. Der Medizinische Dienst sieht die Person nur kurz – oft an einem „guten Tag“. Ihre Einträge zeigen, wie es wirklich ist.

Wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung kommt, hat die Gutachterin meist eine knappe Stunde Zeit. Was in den Nächten passiert, wie oft Hilfe beim Aufstehen nötig ist oder wie verwirrt jemand am Abend sein kann, sieht sie in dieser Zeit oft nicht. Ein Pflegetagebuch schließt diese Lücke: Sie halten zwei Wochen lang fest, wobei Hilfe nötig war – und übergeben das Ergebnis beim Termin.

Warum dieses Pflegetagebuch anders aufgebaut ist

Viele Vorlagen fragen nach Minuten: Wie lange hat das Waschen gedauert? Das war bis 2016 die Grundlage für die Pflegestufen. Seit 2017 zählt etwas anderes. Der Medizinische Dienst bewertet heute, wie selbständig ein Mensch ist – nicht, wie viel Zeit die Pflege kostet. Grundlage ist das „Neue Begutachtungsassessment“ mit sechs Modulen, festgelegt in § 15 und Anlage 1 des Elften Sozialgesetzbuchs.

Deshalb wählen Sie in diesem Tagebuch für jede Tätigkeit genau die vier Stufen, mit denen auch der Gutachter arbeitet. Minuten können Sie zusätzlich eintragen, wenn Sie möchten – für Ihre eigene Übersicht.

ModulWorum es gehtGewicht
1 MobilitätUmsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen10 %
2 Geistige und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Gefahren erkennen15 %
höherer Wert von 2 oder 3
3 Verhalten und Psychenächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflege
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette40 %
5 Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente, Messungen, Arztbesuche20 %
6 Alltag und soziale KontakteTagesablauf, Schlaf, Beschäftigung15 %

Die Selbstversorgung zählt fast so viel wie alle anderen Bereiche zusammen. Dort lohnt sich besonders genaues Hinschauen.

So benutzen Sie das Pflegetagebuch

  1. Start ausfüllen. Diagnosen, Hilfsmittel, wer pflegt, und den ersten Tag des Tagebuchs. Kennen Sie den Begutachtungstermin schon, zeigt das Tool die verbleibenden Tage an.
  2. Jeden Abend den Tag eintragen. Pro Tätigkeit tippen Sie eine der vier Stufen an. Bei Verhalten und Psyche zählen Sie, wie oft etwas vorkam; bei Krankheit und Therapie, wie oft Hilfe nötig war. Das dauert meist fünf bis zehn Minuten.
  3. „Wie gestern übernehmen“ nutzen. Ändert sich wenig, übernehmen Sie die Einträge vom Vortag und passen nur an, was anders war.
  4. Notizen schreiben. Ein Satz wie „musste beim Aufstehen festgehalten werden, wäre sonst gestürzt“ überzeugt mehr als jedes Kreuz.
  5. Fähigkeiten einmal einschätzen. Orientierung oder Gedächtnis ändern sich selten täglich. Dafür gibt es den eigenen Bereich „Fähigkeiten“ – mit einem Beispiel aus dem Alltag pro Punkt.
  6. Bericht drucken. Nach 14 Tagen öffnen Sie unter „Bericht“ eine Übersicht mit allen Tagen auf einen Blick. Ausdrucken, unterschreiben, beim Termin übergeben – und eine Kopie behalten.
Praxis-Tipp
Die vier Stufen einfach erklärt: selbständig – schafft es allein, auch mit Hilfsmittel. Überwiegend selbständig – braucht nur Vorbereitung, Erinnern oder punktuell Hilfe. Überwiegend unselbständig – macht nur noch einen kleinen Teil selbst. Unselbständig – Sie übernehmen die Tätigkeit (fast) vollständig.

Warum zwei Wochen und warum jeden Tag

Gerade bei neurologischen Erkrankungen schwankt der Hilfebedarf stark. Bei Parkinson gibt es gute und schlechte Phasen am selben Tag, bei Demenz sind Abende und Nächte oft am schwierigsten, nach einem Schlaganfall wechseln bessere und schlechtere Tage. Aus der Parkinson-Forschung ist bekannt, dass ein Tagebuch umso verlässlicher wird, je mehr Tage es umfasst – dass Menschen es aber nur dann durchhalten, wenn das Ausfüllen schnell geht. Darum setzt dieses Tagebuch auf Antippen statt Schreiben.

Ein zweiter Grund betrifft Menschen mit Demenz: Viele schätzen ihre eigenen Fähigkeiten deutlich besser ein, als sie im Alltag sind. Beim Termin sagen sie dann ehrlich überzeugt „Das mache ich alles noch allein“. Studien zeigen, dass diese fehlende Krankheitseinsicht mit dem Schweregrad der Demenz zunimmt. Ihre Aufzeichnungen helfen der Gutachterin, beides einzuordnen – ohne dass Sie Ihren Angehörigen vor ihm korrigieren müssen.

Tipps für den Begutachtungstermin

  • ✓ Seien Sie als pflegende Person beim Termin dabei.
  • ✓ Legen Sie Pflegetagebuch, Medikamentenplan, aktuelle Arztberichte und Krankenhausentlassbriefe bereit.
  • ✓ Beschreiben Sie einen typischen, auch einen schlechten Tag – nicht den besten.
  • ✓ Sprechen Sie heikle Punkte wie Inkontinenz, nächtliche Unruhe oder Aggression offen an. Wer sich schämt, verschweigt oft genau das, was am meisten Hilfe erfordert.
  • ▸ Übertreiben Sie nicht. Ein ehrliches, genaues Tagebuch ist überzeugender als dramatische Schilderungen.
  • ▸ Kostenlose Unterstützung bietet die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (Anspruch nach § 7a SGB XI) oder ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Wichtiger Hinweis
Das Pflegetagebuch ist eine Dokumentationshilfe, keine Pflegegrad-Berechnung. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Ihr Tagebuch ist dann eine wichtige Begründung.

Häufige Fragen

Werden meine Daten gespeichert oder übertragen?

Nein. Alle Einträge bleiben im Browser Ihres Geräts. Wir sehen nichts davon. Möchten Sie das Gerät wechseln, speichern Sie unter „Bericht“ eine Sicherungsdatei und laden sie auf dem neuen Gerät wieder.

Ich habe einen Tag vergessen. Ist das schlimm?

Nein. Tragen Sie den Tag nach, solange Sie sich gut erinnern, oder lassen Sie ihn leer. Der Bericht zeigt, an wie vielen Tagen Sie das Tagebuch geführt haben.

Ab wann sollte ich das Tagebuch führen?

Am besten ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Die Begutachtung findet meist einige Wochen später statt – so haben Sie zwei vollständige Wochen beisammen.

Gilt das Tagebuch auch in Österreich?

Nur eingeschränkt. In Österreich wird das Pflegegeld nach dem Pflegebedarf in Stunden pro Monat bemessen, nicht nach diesen sechs Modulen. Für Österreich eignen sich die Notizfelder, die Gliederung folgt aber dem deutschen System.

Funktioniert das Tagebuch auch für Kinder?

Bei Kindern vergleicht der Medizinische Dienst mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung. Dieses Tagebuch ist für Erwachsene gedacht. Für Kinder bietet etwa der Familienratgeber der Aktion Mensch eine eigene Vorlage.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch XI, § 15 (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument) und Anlage 1 (Einzelpunkte der Module 1 bis 6). gesetze-im-internet.de
  2. Medizinischer Dienst Bund: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien), Stand 2024. PDF
  3. Wingenfeld K, Büscher A, Gansweid B: Das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 2. GKV-Spitzenverband, Berlin 2011. PDF
  4. Hauser RA, Deckers F, Lehert P: Parkinson's disease home diary: further validation and implications for clinical trials. Mov Disord 2004;19(12):1409–1413. doi:10.1002/mds.20248
  5. Starkstein SE, Jorge R, Mizrahi R, Robinson RG: A diagnostic formulation for anosognosia in Alzheimer's disease. J Neurol Neurosurg Psychiatry 2006;77(6):719–725. doi:10.1136/jnnp.2005.085373